Allgemeine Geschäftsbedingungen
Entwurf – vor dem Livegang anwaltlich prüfen lassen. Die AGB des Spielbetriebs sind hier nicht verwendbar: Sie untersagen ausdrücklich Bots und Automatisierungen. Dieser Text ist ein Gerüst mit den Abschnitten, die ein Verkauf digitaler Ware an Verbraucher braucht.
1. Anbieter und Geltungsbereich
Anbieter ist Christopher Hahnen – XSoftwareForge, Auf der Kron 2, 77694 Kehl. Diese Bedingungen gelten für den Erwerb und die Nutzung zeitlich befristeter Lizenzen des Obelisk Miner Bots über diese Website.
2. Leistungsgegenstand
Gegenstand ist eine zeitlich befristete, nicht ausschließliche Lizenz zur Nutzung der Software auf einem Rechner. Ein Wechsel auf einen anderen Rechner ist dreimal ohne Zutun des Anbieters möglich und wird im Programm bestätigt. Die Software automatisiert Eingaben in einem Einzelspieler-Spiel durch Bilderkennung und simulierte Eingaben. Sie verändert das Spiel nicht und greift nicht in dessen Programmablauf ein.
Der Umfang ergibt sich aus der Beschreibung zum Zeitpunkt des Kaufs. Ein Anspruch auf bestimmte Funktionen über diese Beschreibung hinaus besteht nicht.
3. Vertragsschluss und Lizenzschlüssel
Der Vertrag kommt mit erfolgreicher Zahlung zustande. Der Lizenzschlüssel wird unmittelbar danach angezeigt und ist die einzige Kennung des Erwerbers. Ein Nutzerkonto wird nicht angelegt.
Der Erwerber ist für die Aufbewahrung seines Schlüssels verantwortlich. Ein verlorener Schlüssel kann über die Zahlungskennung erneut abgerufen werden; die Zahl der Abrufe ist begrenzt.
4. Preise und Zahlung
Es gelten die im Checkout angezeigten Preise als Endpreise in Euro. Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet und daher nicht ausgewiesen. Die Zahlungsabwicklung erfolgt über Mollie oder PayPal; ergänzend gelten deren Bedingungen.
5. Laufzeit
Die Lizenz gilt für den gekauften Zeitraum ab Freischaltung. Es entsteht kein Abonnement und keine automatische Verlängerung. Ein Nachkauf verlängert dieselbe Lizenz.
6. Widerrufsrecht
Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht von vierzehn Tagen zu.
Vorzeitiges Erlöschen: Das Widerrufsrecht erlischt, wenn der Anbieter mit der Ausführung des Vertrags begonnen hat, nachdem der Erwerber ausdrücklich zugestimmt hat, dass mit der Ausführung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird, und er seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er durch diese Zustimmung sein Widerrufsrecht verliert. Diese Zustimmung wird im Checkout ausdrücklich eingeholt.
Die vollständige Widerrufsbelehrung ist vor dem Livegang zu ergänzen.
7. Nutzungsbedingungen
Der Erwerber verpflichtet sich, die Software nicht zu vervielfältigen, weiterzugeben, zu vermieten oder zu veräußern, und den Lizenzschlüssel nicht an Dritte weiterzugeben.
Untersagt sind das Umgehen der Lizenzprüfung, das Zurückentwickeln der Software sowie Eingriffe in den Lizenzdienst.
8. Sperrung
Der Anbieter kann eine Lizenz sperren bei Zahlungsrückabwicklung, Rückbuchung oder Verstoß gegen Ziffer 7. Der Grund wird auf Nachfrage mitgeteilt.
9. Eigenverantwortung des Erwerbers
Ob und in welchem Umfang der Einsatz von Automatisierung mit den Regeln des Spielanbieters vereinbar ist, liegt in der Verantwortung des Erwerbers. Der Anbieter schuldet keine bestimmte Behandlung durch Dritte, insbesondere keine Duldung durch den Spielanbieter.
10. Verfügbarkeit
Der Lizenzdienst wird mit üblicher Sorgfalt betrieben, eine ununterbrochene Verfügbarkeit wird nicht geschuldet. Die Software arbeitet bei Ausfall des Dienstes bis zum Ablauf des zuletzt ausgestellten Tickets weiter.
11. Haftung
Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Im Übrigen ist die Haftung auf die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
12. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
Stand: Entwurf